So die letzte Woche verbrachte ich tatsächlich schonmal mit relativ Recherche in diesem Internetz. In der Schnellrecherche kam schon klar die Antwort: Prostitution ist in Deutschland nichts Illegales jede*r der über 18 Jahre alt ist, freiwillig und ohne Zwang in der Prostitution arbeiten will dar dies. Egal ob angestellt oder selbständig und egal ob im Bordell, Laufhaus, Hotel oder Hausbesuche, treffen im Auto oder wo anders.
Es gibt aber ein extra Gesetz, das die Prostitution in Deutschland regelt. Natürlich wäre es nicht Deutschland, wenn nicht jedes Bundesland auch noch ein bisschen was selbst regeln dürfte.
Für alles, was ich die nächste Zeit schreibe, gilt ich komme aus einer Stadt mit ungefähr 160.000 Einwohner*innen im Bundesland Baden-Württemberg. Zu Landesregeln in anderen Bundesländern werde ich erstmal nichts schreiben, insbesondere werde ich erstmals nicht von Erfahrungen aus anderen Bundesländern Berichten können.
Das Gesetz, dass die Prostitution in Deutschland regelt, ist das sogenannte „Prostituiertenschutzgesetz“ oder im Verwaltungschargon auch „ProstSchG“ genannt.
Wie der Titel vermuten will das Gesetz irgendwie Personen die in der Prostitution tätig sind schützen. Wie sinnvoll da alles ist, und aus welcher warte und von welchen Menschen das Gesetz geschrieben wurde ist ein anderes Thema.
Zu den Regeln
Für wen gilt das? Falle ich drunter, wenn ich das nur manchmal mache oder wenn es „nur“ ein Hobby ist? Das Gesetz ist da recht einfach gestrickt es sagt einfach es gilt für alle die in der Prostitution tätig sind oder für alle die ein Gewerbe in Zusammenhang mit Prostitution betreiben. Im Klartext jede*r der für Gegenleistungen Sexdienstleistungen anbietet fällt unter das Prostituiertenschutzgesetz.
Um also nicht illegal als Prostituierte zu arbeiten, muss ich mich als Prostituierte anmelden. Spontan für einen Betrag in ein Hotel für ein oder zwei Stunden zu gehen ist also eine schlechte Idee. In der Stadt in der ich lebe für die Anmeldung das Bürgeramt mit Ihrer Gewerbeabteilung zuständig. Für die Anmeldung brauch ich 2 Lichtbilder, meinen Perso und eine „Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG“.
Das Einzige, das ich mir genauer ansehen muss und schauen muss woher ich das nun bekomme ist die „Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG“
Okay erst mal WTF ist eine „Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG“?
Wie weiter vorne schon gesagt will der Gesetzgeber mit dem Gesetz Personen die in der Prostitution tätig sind schützen. Deshalb hat sich der Gesetzgeber ausgedacht das es voll die gute Idee, dass Menschen, die sich dafür entscheiden Sexuelle Dienstleistungen anzubieten richtig aufzuklären weil im Gegensatz zu anderen Menschen die Sex haben werden Menschen die dies für Geld machen garantiert noch nie was von Hygiene, STIs und gefahren bei Sexuellen Dienstleistungen gehört haben.
Ich komme also nicht darum herum, ich muss diese Gesundheitsberatung machen wenn ich mich als Sexarbeiterin anmelden möchte. Der Weg für die Richtige Adressen für Gesundheitsberatung und Anmeldung ist in Baden-Württemberg recht einfach es gibt die Seite bleibsafe.info hier findet man recht simpel alle Informationen zum Gesetz und was wie wo gemacht werden muss. Zudem gibt dort eine Seite mit allen Beratungs- und Anmeldestellen in allen Städten und Kreisen von Baden-Württemberg inkl. Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiter*in. Ganz cool finde ich auch das die Seite neben deutsch auch in rumänisch, bulgarisch, englisch, spanisch, französisch, ungarisch, türkisch und russisch angeboten wird.

Hier habe ich einfach auf meine Stadt in der ich Wohne und Arbeiten will geklickt und an die E-Mail der zuständigen Sachbearbeiterin im Gesundheitsamt eine Mail geschrieben mit dem Wunsch nach einem Termin und meinen Wunschpräferenzen an Tagen und Zeit.
Wenige Zeit später bekam ich schon eine freundliche E-Mail wann und wo der der Termin ist und was ich am Empfang sagen soll.
Der Termin ist übernächste Woche Mittwoch 15:00 Uhr ich werde berichten.
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